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Es ist wieder Erkältungszeit

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Wir empfehlen allen Patienten das Tragen einer Maske, wenn Sie anfällig für Infektionen sind, und besonders, wenn Sie selbst z.B. erkältet sind. Bitte beachten Sie, dass wir sonst die geplante Untersuchung eventuell nicht durchführen können.

Bitte bringen Sie keine kleinen Kinder in die Praxis mit, besonders nicht zum Glukose-Belastungs-Test. Den Test können wir sonst nicht durchführen.

Elektronisches Rezept

Was Sie zum elektronischen Rezept (ab Januar 2024) wissen müssen

  • funktioniert mit Versichertenkarte (und mit Smartphone)
  • funktioniert nur bei gesetzlichen Krankenkassen
  • funktioniert nicht für Hilfsmittel und Teststreifen
  • funktioniert, wenn Sie einen Termin im laufenden Quartal haben
  • Versichertenkarte und Überweisungsschein (HZV) müssen vorher vorliegen
Zucker

GLUKOSE-BELASTUNGS-TEST

GLUKOSE-BELASTUNGS-TEST

Wenn Sie einen auffälligen Suchtest in der Schwangerschaft kontrollieren lassen sollen, geht es hier weiter

Wenn Ihr betreuender Arzt/Ärztin Sie zum Zuckerbelastungstest (Glukosetoleranz-Test, OGTT) überweist, können Sie hier einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie die Anweisungen auf der Seite

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